Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Sie die eingenommene und gezahlte Umsatzsteuer deklarieren. Die Differenz — Ihre USt-Zahllast — überweisen Sie ans Finanzamt, oder Sie erhalten eine Erstattung.
Wer muss eine UStVA abgeben?
Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen — außer Kleinunternehmer (§19 UStG). In den ersten zwei Kalenderjahren nach Gründung ist die monatliche Abgabe Pflicht.
Monatlich oder vierteljährlich?
| USt-Zahllast Vorjahr | Abgabeturnus |
|---|---|
| Über 7.500 EUR | Monatlich |
| 1.000 bis 7.500 EUR | Vierteljährlich |
| Unter 1.000 EUR | Jährlich (USt-Erklärung reicht) |
| Gründer (1. + 2. Jahr) | Monatlich |
Frist: Immer der 10. des Folgemonats
Die UStVA muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Beispiel: UStVA für März → Frist 10. April.
Tipp: Beantragen Sie eine Dauerfristverlängerung — dann haben Sie einen Monat mehr Zeit.
Die Berechnung
Die Formel ist einfach:
USt auf Einnahmen (was Sie Kunden in Rechnung gestellt haben)
minus Vorsteuer auf Ausgaben (was Sie selbst bezahlt haben)
= Zahllast (oder Erstattung)
Häufige Fehler
- 1.Frist verpasst — Verspätungszuschlag ab dem ersten Tag
- 2.Vorsteuer vergessen — Belege sammeln und alle Vorsteuer geltend machen
- 3.Privat vs. betrieblich vermischt — Nur betriebliche Ausgaben abziehen
- 4.Falsches Kennzeichen — Innergemeinschaftliche Lieferungen richtig zuordnen
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