Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.
Die neuen Grenzen ab 2025
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Umsatzgrenzen angepasst:
- •Vorjahresumsatz: maximal 25.000 EUR (bisher 22.000 EUR)
- •Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: maximal 100.000 EUR (bisher 50.000 EUR)
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- 1.Weniger Bürokratie: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine USt-Erklärung
- 2.Preisgestaltung: Endverbraucher zahlen keinen Aufschlag durch MwSt
- 3.Liquidität: Kein Vorfinanzieren der Umsatzsteuer
Nachteile und Fallstricke
- 1.Kein Vorsteuerabzug: Sie können die MwSt auf Ihre Einkäufe nicht zurückfordern
- 2.Professioneller Eindruck: Manche Geschäftskunden bevorzugen Rechnungen mit MwSt
- 3.Investitionen: Bei hohen Anschaffungen verlieren Sie den Vorsteuerabzug
Wann lohnt sich die Regelung?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem wenn:
- •Ihre Kunden hauptsächlich Privatpersonen sind
- •Sie wenig Betriebsausgaben mit Vorsteuer haben
- •Sie den Verwaltungsaufwand minimieren möchten
Sie lohnt sich nicht wenn:
- •Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind (die die Vorsteuer abziehen könnten)
- •Sie hohe Investitionen mit MwSt planen
- •Sie international agieren
In ehrlicheelster.de einstellen
Unter Einstellungen > Firma können Sie die Kleinunternehmerregelung mit einem Klick aktivieren. Alle Rechnungen werden dann automatisch ohne Umsatzsteuer erstellt und enthalten den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf §19 UStG.
