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Der E-Rechnungs-Check

Zwei Pflichten, klare Daten, keine Panik: Drei Antworten zeigen dir, was für dich gilt. Oder du lädst eine Datei hoch — und wir prüfen sie wirklich.

Drei Antworten, keine RegistrierungFrage 1 von 3

An wen stellst du Rechnungen?

Die Ausstellungspflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B).

Dein Zwischenstand

Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 — für alle Unternehmer, das steht fest.

Ausstellen: Wird mit deinen Antworten bestimmt

Die Fristen im Überblick

Kein Countdown, keine Sirene — das ist der Zeitplan aus § 27 Abs. 38 UStG.

  1. 01.01.2025

    Empfangen ist Pflicht

    Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer.

  2. bis 31.12.2026

    Übergang fürs Ausstellen

    Papier und PDF bleiben zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. EDI-Formate sogar bis 31.12.2027.

  3. 01.01.2027

    Ausstellen: erste Stufe

    Pflicht für B2B-Umsätze bei über 800.000 € Vorjahresumsatz.

  4. 01.01.2028

    Ausstellen: alle übrigen

    Pflicht für alle übrigen B2B-Umsätze — unabhängig vom Umsatz.

  5. dauerhaft

    Kleinunternehmer bleiben befreit

    Wer § 19 UStG nutzt, muss nie E-Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV) — empfangen können schon.

Lieber einmal drüber sprechen?

15 Minuten, kostenfrei, per Video: Wir schauen uns gemeinsam dein Setup an und du siehst, wie du E-Rechnungen in ehrlicheElster schreibst und liest — kein Verkaufs-Marathon, du entscheidest danach in Ruhe.

Wann passt es dir?

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Uhrzeit

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Was beschreibt dich am besten? (optional)

Du bekommst sofort eine Bestätigung und vor dem Termin einen Video-Link per E-Mail. Mit der Buchung stimmst du der Verarbeitung deiner Angaben gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Rechtsgrundlagen: § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV, § 33 UStDV. Dieser Check erklärt die allgemeine Systematik — wie sie auf deinen Einzelfall wirkt, beurteilt deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater (§ 2 StBerG).