Der E-Rechnungs-Check
Zwei Pflichten, klare Daten, keine Panik: Drei Antworten zeigen dir, was für dich gilt. Oder du lädst eine Datei hoch — und wir prüfen sie wirklich.
An wen stellst du Rechnungen?
Die Ausstellungspflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B).
Dein Zwischenstand
Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 — für alle Unternehmer, das steht fest.
Ausstellen: Wird mit deinen Antworten bestimmt
Lade eine XRechnung (XML) oder ein ZUGFeRD-PDF hoch. Der Check liest das XML wirklich aus: Felder wie Rechnungsnummer, Beträge und Beteiligte, dazu elf KoSIT-Geschäftsregeln (BR-DE und BR-CO) und die Leitweg-Prüfziffer nach MOD 97-10. Die Datei wird nur im Speicher verarbeitet, nichts wird gespeichert.
Die Fristen im Überblick
Kein Countdown, keine Sirene — das ist der Zeitplan aus § 27 Abs. 38 UStG.
01.01.2025
Empfangen ist Pflicht
Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer.
bis 31.12.2026
Übergang fürs Ausstellen
Papier und PDF bleiben zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. EDI-Formate sogar bis 31.12.2027.
01.01.2027
Ausstellen: erste Stufe
Pflicht für B2B-Umsätze bei über 800.000 € Vorjahresumsatz.
01.01.2028
Ausstellen: alle übrigen
Pflicht für alle übrigen B2B-Umsätze — unabhängig vom Umsatz.
dauerhaft
Kleinunternehmer bleiben befreit
Wer § 19 UStG nutzt, muss nie E-Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV) — empfangen können schon.
Lieber einmal drüber sprechen?
15 Minuten, kostenfrei, per Video: Wir schauen uns gemeinsam dein Setup an und du siehst, wie du E-Rechnungen in ehrlicheElster schreibst und liest — kein Verkaufs-Marathon, du entscheidest danach in Ruhe.
Rechtsgrundlagen: § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV, § 33 UStDV. Dieser Check erklärt die allgemeine Systematik — wie sie auf deinen Einzelfall wirkt, beurteilt deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater (§ 2 StBerG).