Die 10 Pflichtangaben einer Rechnung
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung folgende Angaben enthalten:
1. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Ihr Firmenname (oder Ihr Name als Einzelunternehmer), Straße, PLZ und Ort.
2. Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
Name und Adresse Ihres Kunden.
3. Steuernummer oder USt-IdNr.
Ihre Steuernummer vom Finanzamt oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
4. Rechnungsdatum
Das Datum der Rechnungserstellung.
5. Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine einmalige, fortlaufende Nummer zur eindeutigen Identifikation.
6. Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistung.
7. Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
Wann wurde die Leistung erbracht? Kann ein einzelnes Datum oder ein Zeitraum sein.
8. Nettobetrag
Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.
9. Steuersatz und Steuerbetrag
Der angewandte Umsatzsteuersatz (0%, 7% oder 19%) und der daraus berechnete Steuerbetrag.
10. Bruttobetrag
Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer.
Zusätzliche Angaben bei bestimmten Fällen
- •Kleinunternehmer (§19 UStG): Hinweis auf Steuerbefreiung
- •Innergemeinschaftliche Lieferung: USt-IdNr. beider Parteien
- •Reverse-Charge: Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Empfängers
- •Rechnungen über 250 EUR: Alle oben genannten Pflichtangaben
- •Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR: Vereinfachte Angaben möglich
Häufige Fehler vermeiden
- 1.Fehlende Rechnungsnummer — Jede Rechnung braucht eine einmalige Nummer
- 2.Falscher Steuersatz — Prüfen Sie, ob 7% oder 19% korrekt ist
- 3.Fehlender Leistungszeitpunkt — Auch "Leistungsdatum = Rechnungsdatum" ist eine gültige Angabe
- 4.Unvollständige Adresse — PLZ und Ort nicht vergessen
ehrlicheelster.de prüft alle Pflichtangaben automatisch und warnt Sie vor dem Versand, wenn etwas fehlt.
