Was ändert sich 2025?
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte in Deutschland beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Ab 1. Januar 2025:
- •Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- •PDF-Rechnungen per E-Mail sind dann keine E-Rechnungen mehr im Sinne des Gesetzes
Ab 1. Januar 2027:
- •Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden
Ab 1. Januar 2028:
- •Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
Was genau ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland sind zwei Formate zugelassen:
- •XRechnung: Reines XML-Format, primär für den öffentlichen Sektor
- •ZUGFeRD: Hybridformat — PDF mit eingebettetem XML, les- und maschinenlesbar
Was müssen Sie jetzt tun?
- 1.Software prüfen: Kann Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen empfangen und verarbeiten?
- 2.Prozesse anpassen: Rechnungseingang digitalisieren, E-Mail-Postfach einrichten
- 3.Versand vorbereiten: Rechnungssoftware auf XRechnung/ZUGFeRD-Erstellung prüfen
- 4.Team schulen: Mitarbeiter über neue Formate und Prozesse informieren
So hilft ehrlicheelster.de
ehrlicheelster.de unterstützt bereits heute sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD. Jede Rechnung, die Sie in unserem System erstellen, kann automatisch als E-Rechnung exportiert werden — ohne Zusatzkosten, ohne Plugin.
Unsere KI-Belegerkennung verarbeitet eingehende E-Rechnungen automatisch und legt Betrag, Datum, Lieferant und Kategorie direkt an.
