Lohnabrechnung Schritt für Schritt
Einen Mitarbeiter einzustellen bedeutet auch: monatliche Lohnabrechnungen. Das klingt kompliziert — ist aber mit dem richtigen Wissen (und der richtigen Software) machbar.
Der Weg von Brutto zu Netto
Bruttogehalt
→ minus Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse)
→ minus Solidaritätszuschlag (5,5% der LSt, ab Freigrenze)
→ minus Kirchensteuer (8% oder 9% der LSt, falls KiSt-pflichtig)
→ minus Arbeitnehmer-Anteil Sozialversicherung
= Nettogehalt
Sozialversicherungsbeiträge 2026
| Versicherung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3% + Zusatzbeitrag | 7,3% + Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 1,7% (+ Zuschlag) | 1,7% |
| Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% |
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
Neben dem Bruttogehalt fallen für den Arbeitgeber ca. 20-22% zusätzliche Lohnnebenkosten an:
- •AG-Anteil Sozialversicherung
- •Umlagen U1, U2, U3
- •Berufsgenossenschaft
Häufige Fehler
- 1.Steuerklasse falsch — Immer die aktuelle ELStAM-Abfrage nutzen
- 2.Beitragsbemessungsgrenzen ignoriert — SV-Beiträge sind gedeckelt
- 3.Sachbezüge vergessen — Firmenwagen, Essensgutscheine etc. sind lohnsteuerpflichtig
- 4.Fristen versäumt — Lohnsteuer und SV-Beiträge bis zum 10. des Folgemonats
Lohnabrechnung mit ehrlicheelster.de
Unser Lohnabrechnungsmodul berechnet automatisch alle Abzüge — von der Lohnsteuer über Soli und Kirchensteuer bis zu allen Sozialversicherungsbeiträgen. Sie geben das Bruttogehalt und die Steuerklasse ein, den Rest erledigt die Software.
