GoBD in 5 Minuten verstanden
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln, wie Unternehmen ihre Buchführung digital führen müssen.
Die 5 Grundsätze
1. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
Jede Buchung muss durch einen Beleg nachvollziehbar sein. Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können.
2. Vollständigkeit
Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden. Keine Buchung ohne Beleg.
3. Richtigkeit
Buchungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
4. Zeitgerechte Buchung
Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden — spätestens innerhalb von 10 Tagen.
5. Ordnung und Unveränderbarkeit
Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht mehr gelöscht oder so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist.
Aufbewahrungsfristen
- •10 Jahre: Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Rechnungen, Inventare
- •6 Jahre: Geschäftsbriefe, E-Mails mit steuerlicher Relevanz
Digitale Belege
Digitale Belege (Scans, Fotos) sind zulässig, wenn:
- •Die bildliche Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet ist
- •Ein Scanprotokoll existiert
- •Die Dateien unveränderbar gespeichert werden
Verfahrensdokumentation
Jedes Unternehmen braucht eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt:
- •Welche Software eingesetzt wird
- •Wie Belege erfasst und archiviert werden
- •Wie die Datensicherung funktioniert
GoBD-konform mit ehrlicheelster.de
Unsere Software ist von Grund auf GoBD-konform entwickelt. Buchungen erhalten Zeitstempel, Belege werden unveränderbar archiviert, und jede Änderung wird im Audit-Log protokolliert.
