Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland. Das Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (oder Verlust).
Wer darf die EÜR nutzen?
- •Freiberufler — immer, unabhängig vom Umsatz
- •Gewerbetreibende — bis 600.000 EUR Umsatz ODER 60.000 EUR Gewinn pro Jahr
- •Landwirte — bis zu bestimmten Grenzen
Das Zufluss-/Abflussprinzip
Der entscheidende Unterschied zur doppelten Buchführung: Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung.
- •Zufluss: Eine Einnahme zählt, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht
- •Abfluss: Eine Ausgabe zählt, wenn Sie die Zahlung leisten
Die Struktur der EÜR
- 1.Betriebseinnahmen: Umsatzerlöse, erhaltene Umsatzsteuer, sonstige Einnahmen
- 2.Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Personal, Miete, Versicherungen, AfA, Vorsteuer
- 3.Gewinn/Verlust: Einnahmen minus Ausgaben
Anlage EÜR: Das amtliche Formular
Seit 2017 müssen Sie die EÜR über die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das geht über ELSTER oder über Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle.
Häufige Fehler bei der EÜR
- 1.Zufluss-/Abflussprinzip ignoriert — Datum der Zahlung, nicht der Rechnung zählt
- 2.Private Ausgaben eingebucht — Konsequent trennen
- 3.AfA vergessen — Anschaffungen über 800 EUR netto müssen abgeschrieben werden
- 4.USt/Vorsteuer vertauscht — Erhaltene USt ist Einnahme, gezahlte Vorsteuer ist Ausgabe
EÜR mit ehrlicheelster.de
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